Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen und die Passkontrolle zu erleichtern, wurde am 08.12.22 per Videokonferenz des Präsidiums folgende NEUREGELUNG der SPORTLERPÄSSE beschlossen:

Ab dem 1. Januar 2023 werden alle Pässe – die nicht in SEWOBE ausgestellt worden sind (also vor 2022) – ungültig.

Das betrifft nur Pässe von Sportlern, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und

  • denen vor dem 14. Lebensjahr ein Pass ausgestellt wurde
  • die in Deutschland geboren sind
  • mit Vermerk „SONDERSTARTBERECHTIGUNG“

Pässe von Sportlern mit deutscher Staatsbürgerschaft sind hiervon nicht betroffen.

Die Vereine werden gebeten diese Pässe, sowie ein aktuelles Passbild, an die Geschäftsstelle zu schicken. Die Geschäftsstelle stellt dann einen neuen Pass aus.

  • Bitte beachten Sie die auf der Homepage angegebenen Urlaubszeiten der WRV-Geschäftsstelle

Hinweis: Kontrollmarken in den betroffenen Pässen werden nicht ersetzt. Daher bitte die Kontrollmarken 2023 erst in den neuen Pass einkleben.

Die Kosten für die Ausstellung eines neuen Passes aus den o.g. Gründen trägt der Verband – EXPRESSPÄSSE sind hiervon ausgeschlossen.

Wir bitten Sie um zügige Umsetzung und bedanken uns für Ihr Mitwirken.

Diese Regelung gilt bereits bei den Württembergischen Meisterschaften 2023!

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