Aufgrund der zahlreichen Flüchtlinge vor allem im Jugendalter aus der Ukraine wird der DRB ab sofort folgende Sonderregelung für Sportler bis zum Jahrgang 2002 einschließlich bis zum 30. Juni 2023 in Kraft setzen.

Sportler aus der Ukraine, die dort bereits gerungen haben, werden unter Einhaltung der normalen Wartefristen (30 Tage / 90 Tage) aufgenommen und beim DRB mit einer Kontrollnummer registriert.

Für Sportler unter 12 Jahre entfällt der Aufnahmebeitrag. Sportler, die älter als 12 Jahre sind bzw. bis zum Jahrgang 2002, erhalten ohne Zahlung eines Aufnahmebeitrages eine befristete Starterlaubnis bis zum 30. Juni 2023.

Sollte der Sportler nach diesem Termin weiterhin an Wettkämpfen für einen DRB Verein teilnehmen wollen, so ist dann der Aufnahmebeitrag entsprechend der Finanzordnung fällig.

Bei Vereinswechseln dieser Sportler, die dann frühestens ab dem 1.1.2023 möglich sind, wird der Aufnahmebeitrag beim alten Verein direkt fällig und es besteht ein Anspruch auf den normalen Kostenersatz.

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