Aufgrund einiger Vorfälle in den letzten Tagen möchte der DRB das Thema noch einmal aufgreifen und ergänzend u. a. auf die DRB-Mail vom 14. Februar 2019 verweisen.

Jeder Start von deutschen Ringern im Ausland ist dem DRB Generalsekretariat anzuzeigen. Dies ist unabhängig davon, ob das Turnier im UWW Kalender aufgeführt ist oder nicht!

So haben z.B. in der letzten Woche Vereine und Landesverbände an einem internationalen Turnier in Estland ohne Kenntnis des DRB teilgenommen.

Ebenso hat der DRB Informationen erhalten, dass Vereine und Landesverbände beim UWW Turnier in Wolfurt/AUT gemeldet haben.

Bei einer Teilnahme von mehr als 3 deutschen Startern an einem UWW Turnier muss zwingend auch ein lizenzierter UWW Kampfrichter teilnehmen.

Sollte dies nicht der Fall sein gibt es u.a. eine Geldstrafe für den DRB in Höhe von rd. 2.000 CHF, die dann auf die Teilnehmer umgelegt werden muss.

Der DRB bittet daher noch einmal darum, die Teilnahme von Vereinen und Landesverbänden an internationalen Turnieren unbedingt rechtzeitig beim DRB anzuzeigen.

Es könnte z.B. passieren, dass 2 Landesverbände mit jeweils 2 Startern zu einem Turnier reisen und dadurch die Zahl 3 überschritten wird.

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