Aufgrund diverser Rückfragen möchten wir zum o.g. Thema nochmal folgendes klarstellen. Grundsätzlich ist ein Start in Deutschland nur mit einem gültigen DRB Startausweis möglich! Neuanträge oder Vereinswechsel von Sportlern aus BLR und RUS sind zulässig. Sie starten in Deutschland nicht für Ihren Verband, sondern für einen deutschen Verein.

Für Anträge von Sportlern aus der Ukraine gibt es keine Sonderregeln. Hier gelten Startberechtigungsordnung und Finanzordnung wie bisher. Auch ist für Neuaufnahmen ab 16 Jahre die nationale Freigabe einzuholen. Der ukrainische Verband arbeitet – soweit es geht – ganz normal weiter. Sportlerinnen und Sportler (gr.-röm. Stil) haben auch an der EM teilgenommen und verbleiben teilweise die nächsten Monate u.a. in Ungarn oder anderen Ländern.

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