Anträge für 2023 können ab sofort eingereicht werden
Das Förderprogramm „Integration durch Sport“ wird fortgeführt. Ab sofort können Sportvereine bis zum 30. Juni 2023 beim Württembergischen Landesssportbund (WLSB) Anträge für ihre Aktivitäten im kommenden Jahr einreichen. Zuschüsse werden dabei für zeitlich begrenzte Aktionen genauso wie für längerfristig ange-legte Projekte oder Dauerangebote gewährt. Wichtigste Neuerung in der aktuel-len Förderrunde: Der Antrag muss nach den Vorgaben des Bundesamtes für Mig-ration und Flüchtlingen vier Wochen vor Maßnahmenbeginn bei der WLSB-Ge-schäftsstelle eingehen.
Die Liste der förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben umfangreich. Im Integra-tionsprogramm gehören neben den Kosten für integrative Aktionstage etwa auch Honorare für freiwillig Engagierte oder Mietkosten dazu. Ebenso können der Kauf von Sport- und Spielgeräten oder Werbemaßnahmen für Angebote gefördert wer-den.
Das Förderprogramm „Integration durch Sport“ ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und seiner Mitgliedsorganisationen. Geför-dert wird es durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und wird in Baden-Württemberg durch den Landessportverband Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Sport-bünden umgesetzt.
Weitere Informationen: www.wlsb.de/foerdermittel