Anträge für Förderung von Sport- und Pflegegeräten zeitnah einreichen

Der WLSB unterstützt die Sportvereine bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten. Anträge können nach dem Kauf jeweils ganzjährig bis zum 31. Januar des Folgejahres gestellt werden. Um einen Bearbeitungsstau zu vermeiden, sollten Vereine möglichst direkt nach der Anschaffung beim WLSB die Fördermittel beantragen. Bei Fragen und Unklarheiten hinsichtlich der Förderung von einzelnen Sportgeräten sollten Sie bereits vor dem Erwerb der Geräte mit einem entsprechenden Angebot Kontakt mit dem WLSB aufnehmen.

weitere Informationen

Loading...