Aktuelle Regelungen zur Teilnahme bei Lehrgängen an den Landessportschulen des WLSB

Hiermit möchten wir Sie über die Aktualisierung der Corona-Regeln und deren Auswirkung auf den Lehrgangsbetrieb der Landessportschulen des WLSB e. V. informieren.

Grundlage hierfür ist die geänderte bzw. angepasste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg von November 2022.

Zutritt zu der Landessportschulen und Corona-Schnelltests

·        Der Zutritt zu den Landessportschulen ist allen Personen unabhängig vom Impfstatus und ohne tagesaktuellen negativen Corona-Test gestattet.

·        Die Teilnehmenden werden dennoch gebeten, freiwillig vor der Anreise einen Corona-Schnelltest vorzunehmen. Ist dieser Test positiv ist von der Anreise abzusehen.
Generell gilt, wer krank ist oder Krankheitssymptome hat, bleibt bitte zuhause.

·        Beim Auftreten von Erkältungssymptomen während des Lehrgangs ist ein Corona-Schnelltest durchzuführen. Bei einem positiven Corona-(Schnell-) Ergebnis an der Landessportschule ist der Aufenthalt zu beenden und die Heimreise anzutreten. Grundlage ist hier §2 der Corona-Verordnung zur Absonderung. 

Die Corona-Schnelltests werden an den Landessportschulen des WLSB bereitgestellt.

Maskenpflicht

·        Es besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske, außer die geltenden Regelungen schreiben dies vor. Zum eigenen und zum Schutz anderer Teilnehmenden empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Schutzmaske, insb. wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Hygienemaßnahmen

·          Allgemeine Hygieneregeln/ Infektionspräventive Standardmaßnahmen werden empfohlen. Das sind solche, die unabhängig von der Kenntnis des Infektionsstatus, zur Vermeidung einer Übertragung von Krankheitserregern zur Anwendung kommen. Hierzu zählt das richtige Händewaschen oder die Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette.

·          Es wird empfohlen Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, generell zu vermeiden.

·          Den Teilnehmenden und Besucher*innen wird empfohlen, sich beim Betreten der einzelnen Gebäude an der Landessportschule die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsspender werden an den Eingängen der Gebäude und der Sporthallen bereitgehalten.

Die Anwendung und Einhaltung der Hygieneregelungen dient allen Mitarbeitenden und Besucher*innen der Landessportschulen und soll einen sicheren Aufenthalt gewährleisten. Deshalb bitten wir auch weiterhin alle, sich an die geltenden Regelungen zu halten, um den Betrieb und den Aufenthalt an der Landessportschule wieder zur „Normalität“ werden zu lassen.

Wir möchten uns ganz herzlich dafür bedanken, dass sich in den vergangenen Wochen und Monaten alle an die Schutzregeln in den Landessportschulen gehalten haben. Das hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es weder bei den Teilnehmenden noch bei den Sportschulangestellten zu einer Häufung von Corona-Infektionen und damit zu größeren Beeinträchtigungen des Sportschulbetriebs gekommen ist.

Diese Regelungen finden Sie auch angehängt als PDF-Datei und sind demnächst auch auf den Homepages der Landessportschulen ersichtlich.

2022-11-25 Coronamaßnahmen_Sportschulen.pdf

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