Im Nachgang zur DRB Mail vom 21. April 2022 wurde folgender Entscheid des DRB-Vorstandes beschlossen.
Die bis zum 30.06.2023 vorgenommene Befristung wird bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Passgeschäftsstellen der Landesverbände werden gebeten die Startausweise bis zum Ablaufdatum entsprechend zu ergänzen.
Bitte beachten: Im Kalenderjahr 2023 können nur Befristungen für Sportler der Jahrgänge 2003 und jünger erteilt werden. Alle anderen Jahrgänge sind von der Ausnahmeregelung nicht betroffen!