1. Ä – Ukrainische Ringer bis Jahrgang 2002 – Sonderregelung

Im Nachgang zur DRB Mail vom 21. April 2022 wurde folgender Entscheid des DRB-Vorstandes beschlossen.

Die bis zum 30.06.2023 vorgenommene Befristung wird bis zum 31.12.2023 verlängert.

Die Passgeschäftsstellen der Landesverbände werden gebeten die Startausweise bis zum Ablaufdatum entsprechend zu ergänzen.

Bitte beachten: Im Kalenderjahr 2023 können nur Befristungen für Sportler der Jahrgänge 2003 und jünger erteilt werden. Alle anderen Jahrgänge sind von der Ausnahmeregelung nicht betroffen!

Verschlagwortet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert