
Geschäftsordnung für Präsidium, Referate, Ausschüsse
Mitglieder des Präsidiums (nach Artikel 25 und 27 der Satzung) nehmen Aufgabenbereiche wahr, für die
Referate(Ausschüsse) tätig werden. Das Präsidium erlässt in Ergänzung der Allgemeinen
Geschäftsordnung gemäß Artikel 26.6 der Satzung diese Geschäftsordnung, in der auch die Abgrenzung
der Aufgabenbereiche in Form eines Geschäftsverteilungsplans vorgenommen wird. [weiter lesen…]