Vor Veröffentlichung von Ausschreibungen sind diese dem Jugendreferent zur Genehmigung vorzulegen!
Hier gemeldete Turnier gelten erst nach Erhalt einer separaten E-Mail vom Jugendreferent als eingetragen bzw. genehmigt!
Bitte beachten
- Jeder Teilnehmer muss mindestens 6 Jahre alt sein.
- Startausweis mit Jahreskontrollmarke ist immer erforderlich, ohne Startausweis ist ein Start nicht möglich, Ringer/Ringerin ist an der Waage abzuweisen.
- Gerungen wird nach der neusten Wettkampfsystems des DRB/WRV
- In der ganzen Halle besteht Rauchverbot.
- Ebenfalls muss auf der Ausschreibung der Name des Schiedsgerichts und die Protestgebühr vermerkt werden.
- Bis einschließlich der C-Jugend sind Mädchen startberechtigt
Versicherung:
- Ist Sache der Teilnehmer.
- Der Ausrichter lehnt jede Haftung ab!
- Ausländische Vereine müssen einen Versicherungsnachweis vorlegen.
Bestimmungen/Regeln:
- Mit Abgabe der Startkarte erkennt der Ringer und Verein die derzeit gültigen Startausweis- und Lizenzbestimmungen des WRV, die Satzungen, Ordnungen (insbesondere die WRV-Datenschutzordung) und die Anti-Doping-Bestimmungen des Deutschen Ringer-Bundes e.V. und des Württembergischen Ringerverbandes e.V. an.
- Die WRV-Satzung und WRV-Ordnungen sind auf der WRV-Homepage (www.ringen-wrv.de) einsehbar und kann in gedruckter Version über die Geschäftsstelle angefordert werden.
- Die WRV-Datenschutzordnung ist im Wettkampfbüro einsehbar.